Online oder per Post
Ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall kann jederzeit passieren. Doch wie muss ein Arbeitsunfall gemeldet werden? Welche Fristen gelten? Wer zahlt im Krankheitsfall? Und wie läuft die Lohnfortzahlung? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zur Unfallmeldung und zur richtigen Vorgehensweise.
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich während der beruflichen Tätigkeit ereignet. Dazu zählen auch Wegeunfälle, also Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit. Ein Arbeitsunfall muss im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, damit er als solcher anerkannt wird.
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Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitsunfall zu melden, wenn die betroffene Person mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Dabei ist der Unfalltag nicht mitzurechnen. Die Meldung erfolgt an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Besondere Fälle, in denen sofort gemeldet werden muss:
Ein Arbeitsunfall kann sowohl online als auch per Post gemeldet werden. Ab dem 01.01.2028 wird die Unfallmeldung jedoch ausschließlich digital erfolgen. Bis dahin gibt es folgende Möglichkeiten:
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Unfälle mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit: Meldung innerhalb von drei Tagen (ab dem Tag nach dem Unfall).
Schwere Unfälle oder Todesfälle: Sofortige Meldung erforderlich.
Nachträgliche Meldung: Falls der Arbeitsunfall nicht rechtzeitig gemeldet wurde, kann er später noch angezeigt werden. Dabei ist es jedoch schwierig, den Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit nachzuweisen.
Die zugehörige Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung sowie eventuelle Reha-Maßnahmen. Der Arbeitnehmer muss nach einem Arbeitsunfall einen Durchgangsarzt aufsuchen, der speziell für Arbeitsunfälle zuständig ist.
Die Lohnfortzahlung erfolgt durch den Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen.
Danach zahlt die Berufsgenossenschaft das sogenannte Verletztengeld, das in der Regel 80 % des Bruttogehalts beträgt.
Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das während der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit passiert und zu einer Gesundheitsschädigung führt. Dazu zählen z. B. Stürze, Verletzungen durch Maschinen oder Unfälle auf dem Arbeitsweg (Wegeunfall).
Ein Arbeitsunfall sollte so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, dies zu tun, aber viele Arbeitnehmer müssen sicherstellen, dass die Meldung erfolgt, um ihre Ansprüche zu sichern.
Nach der Meldung prüft die Berufsgenossenschaft den Fall und entscheidet über Leistungen wie Verletzungsgeld oder Rehabilitationsmaßnahmen. Wenn der Unfall zu dauerhaften Einschränkungen führt, können Sie möglicherweise eine Unfallrente beantragen, wobei wir Sie unterstützen.
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Die Antragstellung für eine Unfallrente ist komplex und erfordert Fachwissen. Viele Arbeitgeber informieren ihre Mitarbeiter nicht über mögliche Ansprüche, und die Berufsgenossenschaften prüfen Anträge oft sehr genau. Wir kennen die rechtlichen Anforderungen und maximieren Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Antragstellung – kostenlos und ohne großen Aufwand für Sie.
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