Rechte und Möglichkeiten bei Erwerbsminderung
Ein schwerer Arbeitsunfall kann alles verändern. Wenn Sie durch einen Unfall im Job dauerhaft oder zeitweise nicht mehr arbeiten können, steht Ihnen unter bestimmten Bedingungen eine Erwerbsminderungsrente zu. Besonders wichtig: Nach einem Arbeitsunfall gelten erleichterte Voraussetzungen für den Rentenanspruch.
Nach einem Arbeitsunfall gelten Sonderregeln: Sie müssen nicht wie sonst fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Voraussetzungen im Überblick:
Der Unfall muss während einer versicherten Tätigkeit geschehen – also z. B. bei der Arbeit, auf dem Weg dorthin oder zurück nach Hause.
Es reicht ein einziger Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung vor dem Unfall.
Die Erwerbsfähigkeit muss dauerhaft gemindert sein – medizinisch wird geprüft, ob Sie noch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können.
Was zählt als Arbeitsunfall?
Klassischer Betriebsunfall während der Arbeit
Wegeunfall (Hin- oder Rückweg von der Arbeitsstätte)
Unfälle auf Dienstreisen oder bei Außeneinsätzen
Auch psychische Folgen eines Arbeitsunfalls (z. B. Trauma) können berücksichtigt werden
Nach einem Arbeitsunfall klären wir für Sie alle versicherungsrelevanten Ansprüche und helfen Ihnen beim Antrag.
Bei der Erwerbsminderungsrente wird nicht nur geschaut, ob Sie arbeitsfähig sind, sondern wie lange pro Tag.
Die Abstufungen:
Volle Erwerbsminderung:
Sie können täglich weniger als 3 Stunden unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten – unabhängig vom erlernten Beruf.
Teilweise Erwerbsminderung:
Sie können 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten, aber keine Vollzeit mehr.
Wichtig bei Arbeitsunfällen:
Wenn Sie zwar teilweise erwerbsfähig sind, aber keine passende Teilzeitstelle findest, bekommen Sie dennoch die volle Erwerbsminderungsrente – das nennt sich Arbeitsmarktrente.
Ein Arbeitsunfall bringt Ihnen bei der Erwerbsminderungsrente einige rechtliche Vorteile:
Keine Wartezeit von 5 Jahren nötig – bei anderen Antragstellern ist das Pflicht.
Nur ein einziger Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung vor dem Unfall genügt.
Keine Abschläge bei der Rentenhöhe – während sonst bis zu 10,8 % Abzug möglich sind.
Sie können zusätzlich Leistungen von der Berufsgenossenschaft (BG) erhalten – z. B. Verletztengeld oder Unfallrente.
Wussten Sie, dass Sie nach einem Arbeitsunfall Anspruch auf eine Unfallrente haben können? Die meisten Arbeitnehmer werden darüber nicht informiert! Ich helfe Ihnen kostenlos und unverbindlich bei der Antragstellung. Einfach Formular ausfüllen und Ansprüche sichern!
Sie müssen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Ein Rentenantrag nach einem Arbeitsunfall ist oft kompliziert. Es gibt zahlreiche Formulare, medizinische Nachweise, gesetzliche Vorgaben und enge Fristen. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass Ihnen Leistungen verweigert werden – obwohl Ihnen diese eigentlich zustehen.
Auch bei einem klaren Unfallhintergrund werden Anträge oftmals abgelehnt. Häufige Gründe sind:
laut Gutachten werden Sie als noch teilweise oder voll arbeitsfähig angesehen.
Der Antrag ist unvollständig oder wichtige Unterlagen fehlen.
Eine Reha wird Ihnen zugewiesen, bevor eine Rente bewilligt wird (Reha vor Rente).
Was tun?
Innerhalb von 1 Monat schriftlich Widerspruch einlegen.
Reichen Sie bei Bedarf aktuelle Gutachten oder Stellungnahmen Ihres Arztes nach.
Viele Widersprüche sind erfolgreich – es lohnt sich, dranzubleiben.
Nach einem Unfall klären wir für Sie alle versicherungsrelevanten Ansprüche und helfen Ihnen beim Antrag.
Ja, aber nur eingeschränkt – je nachdem, ob Sie volle oder teilweise EM-Rente bekommen.
Volle Rente:
Sie dürfen unter 3 Stunden täglich arbeiten.
Hinzuverdienstgrenze 2025: ca. 19.661 € pro Jahr.
Achtung: Übersteigen Sie die Grenze oder arbeiten Sie mehr, kann die Rente gekürzt oder gestrichen werden.
Teilweise Rente:
Sie dürfen 3–6 Stunden täglich arbeiten.
Höhere Hinzuverdienstgrenze (ca. 39.000 €).
Reicht das Einkommen nicht zum Leben, kann die DRV auch die volle Rente bewilligen (Arbeitsmarktrente).
In der Regel wird die Rente zunächst befristet – meist auf 3 Jahre.
Verlängerung ist möglich, wenn sich dein Gesundheitszustand nicht verbessert.
Nach ca. 9 Jahren kann die Rente auch dauerhaft gewährt werden.
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die EM-Rente automatisch in die Altersrente überführt.
Nach einem Arbeitsunfall gibt es oft zusätzliche Leistungen von der Berufsgenossenschaft (BG):
Verletztengeld
Kostenübernahme für Reha, Heilbehandlung und Umschulungen
Haushaltshilfen oder Hilfsmittel
Tipp: Diese Leistungen können Sie parallel zur EM-Rente erhalten – sie werden aber teilweise angerechnet.
Ein Arbeitsunfall bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich – körperlich, seelisch und oft auch bürokratisch. Doch wenn Sie dauerhaft oder teilweise nicht mehr arbeiten können, bestehen gute Chancen auf eine Erwerbsminderungsrente. Gerade nach einem anerkannten Arbeitsunfall sind die rechtlichen Hürden deutlich niedriger als bei anderen Ursachen.
Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, holen Sie sich kompetente Unterstützung – und geben Sie nicht auf, auch wenn der erste Bescheid negativ ausfällt. Ihre Ansprüche lassen sich durchsetzen – und ich helfe Ihnen gern dabei.
Eine Erwerbsminderungsrente ist eine finanzielle Unterstützung, die Arbeitnehmer erhalten können, wenn sie aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls dauerhaft in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind. Sie wird von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung gezahlt.
Die Voraussetzungen umfassen eine dauerhafte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls sowie eine ordnungsgemäße Meldung des Unfalls. Zudem müssen medizinische Nachweise und oft ein Gutachten vorgelegt werden, um den Grad der Einschränkung zu belegen.
Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern, da die Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung den Antrag prüft, medizinische Gutachten einholt und die Anspruchsvoraussetzungen überprüft. Wir unterstützen Sie, um den Prozess zu beschleunigen und vollständige Unterlagen einzureichen.
Unser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir erhalten nur einen prozentualen Anteil der bestätigten Unfallrente, falls Ihr Antrag erfolgreich ist. Das bedeutet, Sie zahlen nur, wenn Sie tatsächlich eine Rente erhalten – so profitieren Sie ohne finanzielles Risiko.
Die Antragstellung für eine Unfallrente ist komplex und erfordert Fachwissen. Viele Arbeitgeber informieren ihre Mitarbeiter nicht über mögliche Ansprüche, und die Berufsgenossenschaften prüfen Anträge oft sehr genau. Wir kennen die rechtlichen Anforderungen und maximieren Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Antragstellung – kostenlos und ohne Aufwand für Sie.
Über unser Kontaktformular können Sie uns digital, kostenlos & unverbindlich Informationen über Ihren Unfall zukommen lassen.
Je mehr Informationen Sie uns bzgl. Ihres Unfalls zur Verfügung stellen desto genauer können Ihren Fall prüfen.
Einfach kostenlos & unverbindlich persönlichen Angaben und Kontaktdaten angeben.
Wir prüfen die Erfolgschancen Ihres Falls und die Chancen für eine Unfallrente.
Nachdem Sie uns die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben, erhalten Sie eine Einschätzung von uns.
Nach einem Unfall klären wir für Sie alle versicherungsrelevanten Ansprüche.
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