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Arbeitsunfall melden

Online oder per Post

Ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall kann jederzeit passieren. Doch wie muss ein Arbeitsunfall gemeldet werden? Welche Fristen gelten? Wer zahlt im Krankheitsfall? Und wie läuft die Lohnfortzahlung? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zur Unfallmeldung und zur richtigen Vorgehensweise.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich während der beruflichen Tätigkeit ereignet. Dazu zählen auch Wegeunfälle, also Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit. Ein Arbeitsunfall muss im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, damit er als solcher anerkannt wird.

Beispiele für Arbeitsunfälle:

  • Ein Handwerker stürzt bei Arbeiten auf einer Baustelle von der Leiter.
  • Ein Büroangestellter verletzt sich durch einen Sturz im Büro.
  • Eine Pflegekraft zieht sich beim Heben eines Patienten eine schwere Muskelzerrung zu.

Beispiele für Wegeunfälle:

  • Ein Arbeitnehmer verunglückt mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit.
  • Ein Pendler rutscht auf einer vereisten Treppe an der Bushaltestelle aus.
  • Eine Mutter bringt ihr Kind auf dem Arbeitsweg zur Kita und hat danach einen Unfall.
Verletzter Handwerker hält sein Knie fest
Verletzter Handwerker

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Arbeitsunfall melden – Wer ist verantwortlich?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitsunfall zu melden, wenn die betroffene Person mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Dabei ist der Unfalltag nicht mitzurechnen. Die Meldung erfolgt an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Besondere Fälle, in denen sofort gemeldet werden muss:

  • Schwere Unfälle mit langfristigen gesundheitlichen Folgen
  • Massenunfälle, bei denen mehrere Personen betroffen sind
  • Todesfälle infolge eines Arbeitsunfalls
Mann auf Krücken
Mann mit Krücken nach einem schweren Arbeitsunfall

Arbeitsunfall: Wie erfolgt die Meldung?

Ein Arbeitsunfall kann sowohl online als auch per Post gemeldet werden. Ab dem 01.01.2028 wird die Unfallmeldung jedoch ausschließlich digital erfolgen. Bis dahin gibt es folgende Möglichkeiten:

Online-Meldung:

  • Arbeitgeber können den Unfall direkt auf der Website der zuständigen Berufsgenossenschaft melden.
  • Vorteile: Schnelle Bearbeitung, automatische Übernahme von früheren Daten und jederzeit abrufbare Unfallanzeigen.

Meldung per Post:

  • Arbeitgeber laden das Unfallformular der Berufsgenossenschaft herunter, füllen es aus und senden es per Post ein.
  • Zwei Exemplare gehen an die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Weitere Exemplare werden intern verteilt (Betriebsarzt, Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragter).
Frau tippt Angaben zur Erwerbsminderungsrente am Laptop ein
Unfall online melden

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Fristen: Wie lange kann man einen Arbeitsunfall melden?

  • Unfälle mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit: Meldung innerhalb von drei Tagen (ab dem Tag nach dem Unfall).

  • Schwere Unfälle oder Todesfälle: Sofortige Meldung erforderlich.

  • Nachträgliche Meldung: Falls der Arbeitsunfall nicht rechtzeitig gemeldet wurde, kann er später noch angezeigt werden. Dabei ist es jedoch schwierig, den Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit nachzuweisen.

Wer zahlt nach einem Arbeitsunfall?

Die zugehörige Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung sowie eventuelle Reha-Maßnahmen. Der Arbeitnehmer muss nach einem Arbeitsunfall einen Durchgangsarzt aufsuchen, der speziell für Arbeitsunfälle zuständig ist.

Lohnfortzahlung nach einem Arbeitsunfall

  • Die Lohnfortzahlung erfolgt durch den Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen.

  • Danach zahlt die Berufsgenossenschaft das sogenannte Verletztengeld, das in der Regel 80 % des Bruttogehalts beträgt.

Frau bei Reha mit Helferin
Ältere Frau, die körperliche Übungen mit Hantel und Krankenschwester macht

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